Rechnungsprüfungsausschuss

Erfolgreich!

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung bzw. das Jahresergebnis der Marktgemeinde.

 

Der erste Bürgermeister, Herr Zinnecker, schlug in der ersten Sitzung des Marktgemeinderats vor, den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich bisher aus vier Marktgemeinderäten zusammensetzte, auf drei Sitze zu verkleinern oder alternativ vier Rechnungsprüfer einzusetzen, die jährlich neu besetzt werden (rollieren).

 

Die Intention des Vorschlags war wohl zu verhindern, dass Herrn Settele weiterhin im Rechnungsprüfungsausschuss sein kann. Was kein sachlicher Grund für die Vorschläge ist.

 

Die Reduzierung der Sitze im Ausschuss würde dazu führen, dass die Ausschussgemeinschaft aus SPD, Parteilose und PERSPEKTIVE keinen Sitz erhalten würde. Jeder Ausschuss muss ein verkleinertes Abbild des Marktgemeinderats sein, welcher von den Wählern bestimmt wurde (sog. Spiegelbildgebot). Ist dies nicht der Fall, so ist keine demokratische Legitimation mehr vorhanden. Die Größe eines Ausschusses darf deswegen nicht so weit reduziert werden, dass eine Fraktion oder Gruppe (ab 3 Gemeinderäten) nicht mehr vertreten ist. Dies kann in aktuellen Fall auch rechnerisch bzw. grafisch veranschaulicht werden.

 

Ein Einsetzen von rollierenden Rechnungsprüfern ist auch abzulehnen, da jedes Jahr die neuen Prüfer geschult werden müssen. Beim festen Rechnungsprüfungsausschuss werden die Prüfer einmalig schult und können ihre Erfahrung aus dem ersten Jahr mit nehmen.

 

Deswegen wurde von unserem Marktgemeinderat, Benjamin Schröter, folgender Antrag gestellt:

 

"Der Rechnungsprüfungsausschuss soll weiterhin mit vier Sitzen inkl. Vorsitzenden bestehen bleiben"

 

Dass der Antrag mit 14 : 3 Stimmen angenommen wurde zeigt, dass sachfremde Überlegungen und Argumente nicht die Entscheidung beeinflussen dürfen.

 

Verletzung Spiegelbildgebot
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Verletzung Spiegelbildgebot
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